Was ist Gasbrand?
Der Gasbrand ist eine lebensbedrohliche Weichteilinfektion mit Bakterien aus der Gruppe der Clostridien, meist Clostridium perfringens. Neben Haut und Muskulatur können auch Lunge, Darm oder andere Organsysteme betroffen sein. Gasbrandkeime bilden mindestens zwölf Toxine, die als Enzyme wirken, Gewebe abbauen und in den betroffenen Muskeln zu Nekrosen (Zellsterben) führen. Erfolgt binnen Stunden keine Therapie, ist insbesondere die Sterblichkeit bei dieser Wundinfektion — der „Clostridien-Myonekrose” — sehr hoch.
Die Behandlung umfasst neben der antibiotischen Therapie eine chirurgische Ausräumung des Wundherdes. Zusätzlich sollte möglichst frühzeitig eine Behandlung mit hyperbarem Sauerstoff (HBO) erfolgen, um eine weitere Ausbreitung des strikt anaeroben Erregers zu verhindern.
Wie wirkt die HBO bei Gasbrand?
Mit der Verfügbarkeit der hyperbaren Sauerstoffbehandlung sollte das sonst übliche therapeutische Vorgehen beim Gasbrand dahingehend umgestellt werden, dass die HBO bereits vor den chirurgischen Maßnahmen eingesetzt wird:
- Die HBO erübrigt das sonst von Chirurgen angestrebte „Belüften” des Gewebes, da bei erhaltener Perfusion — und sei es auch nur mit Plasma — eine intensive Gewebeoxygenierung auch im erkrankten Bereich erzielt wird.
- Vor allem unterbindet die HBO die weitere Produktion des Alpha-Toxins der Clostridien, das für das foudroyante Fortschreiten des Gasbrandes — auch während chirurgischer Maßnahmen — verantwortlich ist.
- Bei anschließender Chirurgie kann das Ausmaß von Amputationen in der Regel reduziert werden.
Die Behandlung des Gasbrandes steht damit auf drei Säulen: intravenöse Antibiose mit Intensivmedizin (falls erforderlich), hyperbare Sauerstofftherapie und chirurgische Maßnahmen. Bei dieser vital gefährdenden Erkrankung sind mögliche Kontraindikationen für die HBO gegen das Risiko des unbehandelten Verlaufs abzuwägen.
Die wissenschaftliche Evidenz für den HBO-Einsatz beim Gasbrand stützt sich auf den Health Technology Assessment (HTA)-Bericht des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von 2006, der die verfügbare Literatur nach evidenzbasierten Kriterien ausgewertet und die Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen im stationären Bereich als adjuvante Therapie im multimodalen Vorgehen zugelassen hat — bestätigt durch das Bundesgesundheitsministerium, In-vitro-Nachweise der Wirkung von HBO auf Clostridien sowie internationale Behandlungsempfehlungen.
