Luft- und Gasembolien

Luft- und Gasembolien, etwa nach Tauchunfällen oder medizinischen Eingriffen, sind ein Notfall für die Druckkammer. Im Notfall: 112.

Notfallindikationen

Notruf 112Im Notfall – etwa nach einem Tauchunfall oder bei Verdacht auf eine Kohlenmonoxidvergiftung – wählen Sie immer zuerst den Notruf 112.

Luft- und Gasembolien als Notfallindikation der HBO

Die hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) stammt ursprünglich aus der Behandlung von Tauchern, bei denen sich nach zu rascher Dekompression (Auftauchen) Stickstoffbläschen im Gewebe und im Blut bilden. Durch die stetige Fortentwicklung der medizinischen Wissenschaft — insbesondere im Bereich interventioneller Verfahren, also gezielter Eingriffe am erkrankten Gewebe — kommt es heute zunehmend auch zum akzidentellen Auftreten von Luftblasen im Blut und im Gewebe nach medizinischen Eingriffen, etwa im Rahmen von Angiografien, herzchirurgischen Operationen oder anderen invasiven Prozeduren.

Gasblasen im Gefäßsystem verhindern die Passage des sauerstofftransportierenden Blutes und führen so zu einer Minderversorgung des dahinterliegenden Gewebes mit Sauerstoff. Besonders folgenreich ist die arterielle Gasembolie: Setzen sich die Gasblasen im empfindlichen Hirngewebe ab, kommt es häufig zu neurologischen Schäden.

Warum eine sofortige HBO-Behandlung entscheidend ist

Patientinnen und Patienten mit einer Luft- oder Gasembolie müssen umgehend einer hyperbaren Sauerstofftherapie zugeführt werden. Unter HBO schrumpfen die Gasblasen im Gewebe rasch: Der erhöhte Sauerstoffdruck lässt den in den Blasen enthaltenen Stickstoff schneller zurück ins Blut diffundieren und abatmen, während die Kompression selbst zusätzlich das Volumen der Gasblasen verkleinert. Mehrere wissenschaftliche Studien zeigen, dass eine rasch eingeleitete HBO-Therapie bei arterieller Gasembolie deutlich seltener zu schweren neurologischen Schäden führt als ein abwartendes Vorgehen.

Wie bei anderen Notfallindikationen der HBO gilt: Je früher die Behandlung beginnt, desto besser die Prognose.

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